Familienpflegezeitversicherung
Zum Stichtag 1.01.2012 ist die Einführung des Familienpflegegesetzes geplant.
Dieses Gesetz soll (Vollzeit-)Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen, entlasten. Bis zu 24 Monate können sie ihre Arbeitszeit auf 50% reduzieren (Mindestrestarbeitszeit 15 Stunden pro Woche) und erhalten dafür aber 75% ihres letzten Gehalts. Zur Finanzierung dieses Gehalts gibt die Bundesregierung dem Arbeitgeber einen zinsfreien Entgeltvorschuss.
Sobald der Arbeitnehmer wieder in seinen alten Arbeitsrhythmus zurückgekehrt ist, beginnt die so genannte Nachpflegephase, die ebenfalls bis zu zwei Jahre dauern kann. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer ebenfalls 75% seines Gehalts und zwar so lange, bis der Entgeltvorschuss abbezahlt ist.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beschlüsse des Familienpflegegesetzes ist jedoch der Abschluss einer Versicherung gegen Risiken wie Arbeitsunfähigkeit und den Tod des Versicherten. Diese Versicherung kann vom Arbeitnehmer oder dessen Arbeitgeber abgeschlossen werden und gilt für die Dauer der Familienpflegezeit und Nachpflegephase. Die Versicherungsprämie ist unabhängig vom Geschlecht der versicherten Person.
