4. Doppelversicherung
So etwas kommt in den besten Haushalten vor. Auf einmal gibt es zwei Hausratversicherungsverträge, weil man nicht aufgepasst hat. Es gilt der Grundsatz, dass der Versicherungsvertrag aufgehoben werden muss, mit voller Prämienerstattung, der die jüngeren Vertragsrechte hat. Anders ausgedrückt: Der Vertrag, der zuerst abgeschlossen wurde, darf fortbestehen. Alle Versicherer halten sich an diesen Grundsatz.
Falls ein Versicherer dennoch einmal rumzickt: James hilft Ihnen gern.
