12. Verhaltensregeln vor Abschluss eines Versicherungsvertrages
Auch wenn Sie beginnen sich zu langweilen, Sie bewegen sich auf spiegelglattem Parkett und zwar nicht, weil der Versicherer Sie über den Tisch ziehen möchte, sondern weil ein Versicherungsvertrag hoch kompliziert ist und nichts mit dem, was Sie sonst über Verträge wissen, zu tun hat. Sie müssen jetzt keinen Anwalt beauftragen, es gibt aber einige wenige Punkte, die beachtet werden müssen, damit nichts schief geht:
Vorschäden nicht verschweigen!
Verschweigen Sie bitte keine Schäden aus der Vergangenheit, das ist tödlich. Das mag in der Hausratversicherung ganz interessant sein, wenn die notorisch geklauten Fahrräder verschwiegen werden, es wird aber dann dramatisch, wenn Sie tatsächlich einen großen Schaden haben und der Versicherer mit Hinweis auf nicht gemeldete Vorschäden, den Schaden ablehnt. Der Versicherer kann beispielsweise von Ihrem früheren Versicherer erfahren haben, dass es bei Ihnen schon mehrere kleinere Hausratschäden gab.
Dramatisch wird das Ganze in der Kranken- und Lebensversicherung. Der Versicherer möchte zunächst wissen, ob er Sie wegen Krankheiten in der Vergangenheit überhaupt versichert und wenn er Sie versichert, ob zu einer Tarifprämie oder mit Risikozuschlägen. Wenn Sie Krankheiten verschweigen, kann der Versicherer nachher vom Versicherungsschutz zurücktreten. Sie haben die Prämie verloren und keinen Versicherungsschutz.
Unsere eindringliche Bitte ist totale Offenheit zu den Krankheiten/Schäden der Vergangenheit. Das Beste ist, Sie listen die Schäden schriftlich auf und lassen sich von Ihrem Versicherungsmakler oder dem Agenten bestätigen, dass er sie an den Versicherer weitergibt.
Mehrere Angebote einholen!
Holen Sie grundsätzlich mehrere Angebote ein. Entweder beauftragen Sie einen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, der bei mehreren Versicherern Angebote einholt und diese für Sie vergleicht oder wenn Sie es vorziehen mit einem Agenten, mit dem Sie sowieso Tennis spielen, zusammen zu arbeiten, dann lassen Sie sich von anderen Agenten gleichfalls Offerten vorlegen. Vielleicht ist der Agent Ihres Vertrauens so freundlich und vergleicht die Angebote. Wir empfehlen Ihnen die Angebote nicht selbst zu vergleichen, da Ihnen schlichtweg die Fachkenntnisse fehlen. Wenn Sie jedoch nichts Besseres zu tun haben, können Sie sich gerne damit die Zeit vertreiben.
Aber bitte vergessen Sie nicht, Sie vergleichen hier keine Reifenpreise für Automobile!
Was ist versichert?
Wenn Sie sich hierzu nicht nachhaltig Gedanken machen, müssen Sie sich nachher nicht wundern, wenn Ihre Vorstellungen, mit dem was dann tatsächlich im Versicherungsvertrag steht, nicht konform geht.
Es geht um die zu versichernden Gegenstände oder Ihr Leben und natürlich um die Gefahren, gegen die Sie versichern.
Sie benötigen keinen Versicherungsschutz für Ihr Haus gegen Lawinen, wenn Ihr Haus nicht im Gebirge steht. Wie gehen Sie also praktisch vor? Sie schlagen unter James die entsprechende Versicherungssparte auf, z.B. Hausratversicherung, und dann finden Sie dort alle Gefahren die versicherbar sind. Sie können dann das herausstreichen, was Sie nicht benötigen. Mit gesundem Menschenverstand finden Sie dann schnell eine Lösung.
Wie wählen Sie die richtige Versicherungssumme?
Auch wenn Sie das nicht gerne hören: Probleme, die im Schadenfall entstehen, sind sehr oft darauf zurückzuführen, dass Privatkunden Versicherungssummen selbst festlegen, ohne zu prüfen, ob diese der Wirklichkeit entsprechen.
Wenn Sie einmal zusammenrechnen, welchen Wert Ihr Hausrat hat (siehe Summenermittlungsbogen Hausratversicherung / Word-Version) dann vergeht Ihnen vermutlich Hören und Sehen, wenn Sie damit die Versicherungssumme vergleichen, die Sie zur Zeit haben.
Warum ist das so wichtig? Die Versicherer haben einen schönen Ausdruck: Unterversicherung. Dies bedeutet, dass in einem Schadenfall folgende Rechnung gemacht wird:
Versicherungssumme € 50.000,-
--------------------------------------------- X Schaden*= € 100.000,- ergibt Entschädigung = € 50.000,-
Versicherungswert € 100.000,-
*in diesem Fall Totalschaden
Nun haben Sie den Schlamassel. Sie dachten, Sie wären ausreichend versichert. Der Versicherer hat ein betriebswirtschaftlich sauberes Argument, indem er sagt "Ich habe nur die Prämie für € 50.000,- Versicherungssumme erhalten und nicht für die tatsächliche Versicherungssumme von € 100.000,-". Das ist keine Bösartigkeit des Versicherers, sondern ein Vertragsgrundsatz.
