5. Überprüfung pro Jahr
Es gibt ein paar lästige Arbeiten, mit denen sich Ihr Versicherungsmakler, in der Regel mit Beginn des neuen Versicherungsjahres, mindestens einmal pro Jahr quält. Bitte nehmen Sie dies ernst, da bei Nichtbeachtung Ihr Versicherungsschutz durchaus gefährdet ist, z.B.
- Gefahrerhöhende Umstände, die Ihre Betriebstätigkeit insofern betreffen, als sich daraus ein höheres Risiko ergibt. Der Versicherer muss davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Folge davon ist, dass er eventuell die Prämie erhöhen oder sonstige Auflagen machen wird. Wenn Sie gefahrerhöhende Umstände nicht melden, kann der Versicherer den Schadenfall ablehnen.
- Aktualisierung der Versicherungssummen: Dies ist ein Selbstgänger, da Zu- und Abgänge des Anlage- und Umlaufvermögens aktualisiert werden.
- Überprüfung der Deckungssummen
- Überprüfung Ihrer Dienstleistungspalette
