6. Verhaltensregeln im Schadenfall
Es gibt eine versicherungstechnische und eine betriebsinterne Komponente.
Ein Schadenfall legt immer ein hausinternes Problem offen: Mangelnde Dienstleistungsqualität, Defizite bei der Schadenprävention, überforderte Mitarbeiter etc.
Nehmen Sie sich bitte die Zeit und prüfen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler die Ursachenzusammenhänge, die zu dem Schaden geführt haben. Diese Zeit ist gut investiert, weil anschließend die Ursachen ausgemerzt werden können.
Die versicherungstechnische Komponente ist reine Abwicklung.
Nach Eintritt des Schadens müssen Sie diesen dem Versicherer unverzüglich melden, sobald Sie davon Kenntnis erhalten haben. Diese Vorschrift ist bei einigen Versicherungsprodukten dadurch etwas abgemildert, dass Fristen vorgegeben werden.
Sie sind vertraglich dazu verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten - Schadenminderungspflicht. Sie müssen den Versicherer mit allen Informationen versorgen, um ihm die Feststellung des Schadens zu ermöglichen, beginnend mit der detaillierten Beschreibung des Malheurs bis hin zur Vorlage aller Kostenbelege, nicht nur von externen Dritten, sondern auch die hausinternen Verrechnungspreise.
