1. Projekte im Ausland

Solange Sie keine eigene Tochtergesellschaft im Ausland betreiben, brauchen Sie lokalen Versicherungsschutz nur für Joint-Venture-Projekte, die Sie mitfinanzieren, z.B. Bau eines Krankenhauses oder eines Kindergartens.

Bitte prüfen Sie, wer die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Derjenige, der die Funktion des Generalübernehmers innehat, sollte die notwendigen Versicherungen regeln.

Im Zweifel berät Sie James gegen ein Honorar von € 110,- zzgl. MwSt. die Stunde.

Alle anderen Aktivitäten wie Reisen, Mitarbeiterentsendungen usw. werden in den nachstehenden Gliederungspunkten behandelt.

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen geschäftliche Dienstreisen im Ausland mitversichert sein.

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