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KFZ-VERSICHERUNG       Mittwoch 01.12.2010
Wechselkennzeichen für Pkw

 

In anderen Ländern der Europäischen Union sind sie schon länger im Dienst, ab Sommer 2011 halten sie auch in Deutschland Einzug: Wechselkennzeichen, die Autohalter für mehrere Pkw verwenden können.

Bisher gilt, dass ein Fahrzeughalter, der mehrere Wagen besitzt, für jeden eine eigene Police abschließen musste.

Ab nächstem Jahr können mit dem Wechselkennzeichen bis zu drei Automobile mit nur einem Versicherungsschein geschützt und somit für den Straßenverkehr tauglich gemacht werden.

Die Neuerung stellt erlaubt, Kosten zu sparen, ohne auf notwendigen Schutz zu verzichten und wird aus diesem Grund für Begeisterung bei Mehrfach-Fahrzeughaltern führen. Jedoch, es gilt zu beachten, dass die Wechselkennzeichen nicht für Wagen gelten, die parallel genutzt werden, zum Beispiel in Familien, wo mehrere Automobile auf den gleichen Fahrzeughalter laufen.

Anders sieht es bei Saisonfahrzeugen aus: Wird im Sommer ein Cabrio gefahren, dürfe hierfür ab 2011 das reguläre Kennzeichen des Erstwagens genutzt werden, wenn dieser ungenutzt in der Garage steht.

 

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