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ALLGEMEIN       Montag 26.10.2009
Was und wo ist der Versicherungsort?

 

Hausrat, der in einer Garage gelagert wird, die mehr als 1 km von der Wohnung/dem Haus entfernt ist, ist in der Regel nicht durch die Hausratversicherung gedeckt.

Der Kläger hatte bei der Beklagten eine Hausratversicherung, ein Teil des Hausrates lagerte in der ca. 1,2 km entfernten Garage. Laut Hausratversicherungspolice bestand Versicherungsschutz auch für in der Nähe des Versicherungsortes liegende Garagen. Durch einen Wasserrohrbruch entstand in der Garage des Klägers ein Schaden von fast € 7.000,- Die Versicherung lehnte die Zahlung des Schadens ab, da sich die Garage nicht in der Nähe des Versicherungsortes (Wohnung des Versicherten) befinde. Der Versicherte ging vor Gericht und verlor.

Das Gericht war der Meinung, dass unter „Nähe“ nur eine geringe Entfernung, dicht in der Nähe des Versicherungsortes, gemeint ist. Damit soll durch den Versicherungsnehmer ein Minimum an Überwachungs-Möglichkeiten gegeben sein. Durch den Begriff „Nähe“ wird eine Ausdehnung auf ganze Stadtteile oder Wohngegenden ausgeschlossen, so nach Aussage des Gerichts.

Die Entfernung von mehr als einem Kilometer wurde vom Gericht nicht mehr als „Nähe“ angesehen. Die tägliche Benutzung der Garage half dem Kläger auch nicht weiter, das Gericht ließ dies nicht gelten. Denn die Frage, ob sich eine Garage in der Nähe des Versicherungsortes befinde, werde nicht dadurch bejaht, dass die Garage täglich benutzt werde.

Wenn Sie eine Garage besitzen, die sich nicht in unmittelbarer Umgebung von Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befindet, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Hausratversicherer, ob der in der Garage befindliche Hausrat mitversichert ist.

 

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