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ALLGEMEIN       Dienstag 06.04.2010
Was versteht man unter vorvertraglicher Anzeigepflicht?

 

Vorvertragliche Anzeigepflicht bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen hat.

Dabei geht es um die Gefahrumstände, die Einfluss auf den Entschluss des Versicherers haben, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Ebenfalls ist ein Umstand, nach dem der Versicherer explizit und schriftlich nachgefragt hat im Zweifel erheblich. 

Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Hat der Versicherungsnehmer extra einen Umstand verschwiegen, liegt arglistige Täuschung vor und der Versicherer kann ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. 

Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Umstand kannte oder wenn die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist.

Gerade in der privaten Krankenversicherung prüft ein Versicherer das zu versichernde Risiko sehr genau, da die Versicherung nicht wie andere Versicherungen im Schadenfall kündbar ist. Sie sollten daher also die Fragen, die beim Antrag gestellt werden, richtig und der Wahrheit entsprechend beantworten. Wenn es zum Schadenfall/Ernstfall kommt und der Versicherer herausfindet, dass Sie bei der Antragsstellung nicht vollständig oder nicht der Wahrheit entsprechend geantwortet haben, kann der Versicherer die Zahlung verweigern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht sieht vor, dass dem Versicherer bis zur Antragsannahme alle Änderungen im Gesundheitszustand nachgemeldet werden müssen.

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