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REISEVERSICHERUNGEN Freitag 26.08.2011
Vorsicht - versteckte Versicherungen inklusive
Wer schon einmal online einen Flug gebucht hat, kennt das vielleicht: Zusätzlich zur ausgewählten Reise erhält man ein Angebot für den Abschluss eines Versicherungspakets – oder ein solches wird vom System automatisch der Bestellung zugefügt und kann erst im letzten Buchungsschritt entfernt werden.
Dieses Vorgehen ist nicht rechtens entschied das Oberlandesgericht Jena in einem von einem Verbraucherverband angestrengten Prozess. Angeklagt war eine Fluggesellschaft, die eben diese Vorgangsweise auf ihrer Homepage verfolgte. Der Airline wurde vorgeworfen, mit diesem Verhalten wettbewerbswidrig zu agieren, da der Kunde nicht zu Beginn des Buchungsvorgangs entscheiden kann, ob er eine Versicherung wünscht oder nicht.
Das Gericht stimmte dieser Ansicht zu. Die Beklagte muss nun schon im ersten Schritt einer Flugbestellung mit einem so genannten Opt-in-Verfahren sicherstellen, dass ein nicht gewünschter Versicherungsschutz direkt abgewählt werden kann.
Laut Auskunft von Experten ist das Urteil auch auf alle anderen Reiseunternehmen angewendet werden, die Flüge anbieten.
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