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ALLGEMEIN       Dienstag 18.01.2011
Versicherungsschutz für kleine und große Radfahrer

 

Radeln ist gesund und macht Spaß – erst recht, wenn man dabei richtig versichert ist.

Ein unverzichtbares Muss für jeden (erwachsenen) Radfahrer ist dabei die private Haftpflichtversicherung. Sie springt genau dann ein, wenn der Versicherte einen Schaden verursacht hat, zum Beispiel wenn er die Balance verloren hat und beim Fallen ein Auto beschädigt hat.

Wird Ihnen der Drahtesel entwendet, kommt es in der Regel darauf an, wo es passiert ist. Wurde das Rad im eigenen Keller, im Flur oder auf dem Balkon der Wohnung aufbewahrt und von dort gestohlen, ist es über die allgemeine Hausratversicherung geschützt. Griffen die Diebe an anderer Stelle zu, sieht es oft schlecht aus mit einem finanziellen Ausgleich. Möchte man sicher gehen, bietet sich der Abschluss einer Hausratversicherung mit Zusatzpaket für Fahrräder an. Mit diesem Sondertarif sind Fahrräder nicht nur in Gänze gegen sämtliche Schäden versichert, sondern auch Einzelteile, wie besondere Reifen oder ein teurer Sattel.

Laut Experten des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs ADFC lohnt sich eine besondere Fahrradversicherung dagegen nicht für den Hausgebrauch. Sie sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn das Zweirad besonders wertvoll ist.

Zum Thema Kinder und ihr fahrbarer Untersatz lässt sich folgendes beitragen: Sie gelten auf der Straße bis zum Alter von zehn Jahren als nicht deliktfähig, das heißt, sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden und auch die Haftpflicht ihrer Eltern muss einen entstandenen Schaden nicht begleichen – vorausgesetzt, diese haben ihre Aufsichtpflicht nicht verletzt. Im Klartext heißt das, für den durch unachtsames Radeln abgebrochenen Spiegel muss der Fahrer in diesem Fall selber aufkommen; hat er Vollkasko, kann er die Reparatur auch über die Versicherung begleichen lassen.

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