NEWS
...............................................................................................................................................................................................................
KFZ-VERSICHERUNG Freitag 15.07.2011
Vergleich mit deutlichen Folgen für die Versicherungsbranche
Dürfen Versicherte die Wahl haben, ob sie im Schadenfall eine Leistung des Kfz-Versicherers als Einmalzahlung oder Rente erhalten? Mit dieser Fragestellung befasst sich ein langjähriger Rechtsstreit am Landgericht Hamburg.
Die Versicherte, die vor sieben Jahren bei einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall ein Schädelhirntrauma erlitten hat und seitdem auf Vollzeitpflege und –betreuung angewiesen ist, wurde als Klägerin von ihrer Mutter vertreten. Sie verlangt vom Versicherer die Zahlung einer Entschädigung von € 7,25 Mio. als Einmalzahlung gegen Abtretung aller Ansprüche. Diese Komplettzahlung würde die Familie des Opfers auf eigenes Risiko anlegen bzw. verwalten, um damit lebenslang sämtliche Kosten für die Patientin begleichen zu können.
Die Versicherung dagegen lehnt eine Kapitalisierung des Gesamtschadens, das heißt, die komplette Auszahlung von Schmerzensgeld plus Erstattung von Pflege- und Behandlungskosten ab. Wie in der Versicherungsbranche üblich, würde die Beklagte zwar das Schmerzensgeld auf einen Schlag auszahlen, den Rest jedoch als lebenslange Rente. Der Nachteil für das Unfallopfer ist dabei, dass die Höhe der Rentenzahlung stets aktualisiert wird und Therapien immer wieder neu zu bewilligen sind.
Die Hamburger Richter haben daraufhin eine Summe von € 4,3 Mio. als Vergleich vorgeschlagen, der von der Versicherung abgelehnt worden ist. Hätten beide Seiten diesen Vorschlag akzeptiert, wäre dies der höchste Vergleich, der je in Deutschland zwischen Kfz-Haftpflichtversicherer und Versichertem geschlossen wurde.
Da sich die Parteien nicht auf den Vorschlag einigen konnten, will das Landgericht Ende Juli 2011 eine Entscheidung bekannt geben.
