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REISEVERSICHERUNGEN Freitag 08.07.2011
Ist Reiseunterbrechung gleich Reiseabbruch?

 

Sollten Sie auf Ihrer Urlaubsreise krank werden oder einen Unfall haben und die Ferien vorzeitig beenden müssen, ist es gut, wenn Sie vor Reiseantritt eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben.
Doch gilt die Versicherung auch für den Fall, dass ein Urlaub krankheitsbedingt für einen Zeitraum unterbrochen werden musste und danach fortgesetzt wird?

Nach einem Urteil des Amtsgericht München von Dezember 2009 lautet die Antwort auf diese Frage ‚nein.’ Im verhandelten Fall ging es um ein Ehepaar, das eine vierwöchige Rundreise durch Südamerika angetreten hatte. In Peru erlitt der Ehemann infolge einer Höhenkrankheit ein Lungenödem und musste die Reise für einen stationären Krankenhausaufenthalt unterbrechen. Nach einer Erholungsphase von fünf Tagen setzen die beiden die Reise fort.

Da aufgrund der Erkrankung einige vor dem Urlaub gebuchte Übernachtungen und Ausflüge von den beiden nicht wahrgenommen werden konnten, wendete sich der Ehemann zwecks Erstattung der Kosten von knapp 3.000 US-Dollar an seine Reiserücktrittskostenversicherer. Dieser verwies jedoch auf die Versicherungsbedingungen der Police nach denen nur ein tatsächlicher Abbruch einer Reise wegen unerwarteter Erkrankung oder eines Unfalls versichert seien.

Der Versicherte zog vor den Kadi – und erlitt eine Niederlage. Die Richter stimmten den Ausführungen des Versicherers zu, nach denen nur ein Abbruch, also eine Beendigung eines Vorgangs, und nicht eine Unterbrechung gedeckt seien. Auch dem Argument des Klägers, dass die Reise nicht bloß unterbrochen wurde, da sie nicht an der gleichen Stelle fortgeführt wurde, wollten die Richter nicht zustimmen. Sie gaben an, dass – wäre die Argumentation des Klägers korrekt – jede kleinste Unterbrechung eines Urlaubs einen Versicherungsfall auslösen würde.

Bitte prüfen Sie also vor Abschluss einer Versicherung der Reiserücktrittskosten, ob ein Anspruch auf Leistung für den Fall eines Abbruchs gewährleistet wird oder aber bereits bei Unterbrechung der Reise.








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