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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNG     Mittwoch 26.05.2010
Unfallversicherung: Beispiel einer teueren Fehleinschätzung 

 

Eine schriftliche Erklärung, in welcher sich ein Unfallopfer gegenüber dem Versicherer des Unfallverursachers einverstanden erklärt, keine weiteren Ansprüche gegen Zahlung einer bestimmten Entschädigung zu stellen, ist rechtsverbindlich. Wenn sich später weitere Unfallfolgen einstellen, gilt dies auch. (Hinweisverfügung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27.10.2008 (Az: 5 U 126/08) - Bestätigung des Urteils des Landgerichts Coburg vom 28.05.2008 (Az: 13 O 767/07))

Der Kläger wurde 1977 bei einem Verkehrsunfall ohne eigenes Verschulden schwer verletzt. Im August 2005 erklärte er sich gegenüber der Versicherung des Verursachers mit einer Zahlung von € 44.000 für vollständig abgefunden. Zu diesem Zeitpunkt wusste der Kläger jedoch nicht, dass seine inzwischen eingetretene Dienstunfähigkeit auch auf diesen Unfall und nicht auf einen weiteren im Jahre 2004 passierten Unfall zurückzuführen war. Als dies herausgefunden wurde, berief sich der Kläger auf einen Irrtum und wollte von der Abfindungserklärung nichts mehr wissen, er verklagte den Versicherer des Verursachers des ersten Unfalls auf Zahlung von € 37.000 für entgangenen Verdienst.

Die Richter wiesen die Klage ab. Das Coburger Landgericht, wie auch das Oberlandesgericht Bamberg waren sich einig, dass die Abfindungsvereinbarung alle weiteren Ansprüche ausschließt. Mit der Annahme bzw. Unterschrift der Abfindungserklärung wurden jegliche weiteren Ansprüche ausgeschlossen. Das Gericht gab bekannt, dass der Kläger bei Unterzeichnung der Erklärung bereits dienstunfähig gewesen sei und es wäre ihm möglich gewesen seine Unterschrift nur unter Ausklammerung der Dienstunfähigkeit und deren möglichen Ursachen zu setzen.

James hilft Ihnen, solche gravierende Fehler zu vermeiden!

 

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