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KFZ-VERSICHERUNG       Dienstag 24.05.2011
Kfz-Versicherer muss auch für teureren Gutachter zahlen

 

Wird nach einem Unfall bzw. bei einem Schaden ein Gutachter eingeschaltet, können Geschädigte nicht dazu gezwungen werden, per Recherche und Vergleich das günstigste Angebot am Markt ausfindig zu machen und ausschließlich diesen Sachverständigen einzuschalten.

Wie das Amtsgericht Nürnberg entschied, muss ein Versicherer auch dann die Kosten in voller Höhe erstatten, wenn es preiswertere Alternativen gegeben hätte.

Vorausgegangen war dem Urteil die Klage eines Unfallverursachers, der bei seiner Versicherung eine Gutachterrechnung eingereicht hatte. Diese lehnte die Kompletterstattung ab und wollte nur zwei Drittel der Kosten bezahlen. Die Richter entschieden zugunsten des Klägers, so dass seine Versicherung nun doch den vollen Betrag zu zahlen hat.








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