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KFZ-VERSICHERUNG Dienstag 06.09.2011
Zahlt die Teilkasko bei Einbruchdiebstahl im Cabrio?
Im Schadenfall übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten für alle Gegenstände, die fest mit dem Wagen verbunden sind, beispielsweise Autoradios, fest eingebaute Navigationsgeräte aber auch das Warndreieck etc.
Der Versicherer leistet, wenn der Wagen zum Zeitpunkt des Einbruchs verschlossen war. Beim Cabrio heißt das, die Scheiben des Wagens müssen hochgefahren sein, das Dach dagegen darf heruntergelassen sein. Doch auch hier gilt: Versicherungsschutz besteht nur für fest mit dem Wagen verbundene Utensilien; die auf dem Beifahrersitz abgestellte Handtasche oder die auf dem Armaturenbrett abgelegte Sonnenbrille zählen nicht dazu.
Schließen Sie in jedem Fall lose (Wert-)Gegenständen im Kofferraum ein. Sollte es hier zu einem Einbruch und Diebstahl kommen, sind diese Dinge oftmals in der Hausratpolice mitversichert und werden bis zu einer Höchstgrenze von 500 oder 1.000 Euro ersetzt. Schauen Sie dazu bitte in die Versicherungsbedingungen Ihres Hausratschutzes.
