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ALLGEMEIN       Freitag 07.05.2010
Bekommt man Schmerzensgeld, wenn man im Kaufhaus gegen eine Glastür läuft und sich verletzt?

 

Laut Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 172 C 1190/09) nein. Der Fall war folgender: Im Juni 2008 betrat die Kundin ein Kaufhaus. Da es sehr warm draußen war, waren einige Eingangstüren geöffnet, aber nicht die Türe, durch die die Kundin das Kaufhaus betreten wollte. Sie stieß sich so den Kopf, dass sie eine Gehirnerschütterung hatte und einige Zeit nur verschwommen sehen konnte.

Die Kundin war der Meinung, dass die Schuld alleinig das Kaufhaus bzw. die Besitzerin des Kaufhauses treffe, da diese ihre Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hätte.  Insofern ständen der Kundin € 1.500,- zu. Die Inhaberin des Kaufhauses war da anderer Meinung. Die Kundin ging vor Gericht und klagte.

Die Klage wurde abgewiesen mit der Begründung, dass die Inhaberin des Kaufhauses ihre Verkehrssicherungs-Pflicht nicht verletzt habe, da an den Glastüren auffällige Metallgriffe seien, die Glastür einen deutlich sichtbaren Metallrahmen habe und außerdem das Logo des Kaufhauses von ca. 82 cm die Breite der Glastüre bedecke. Des weiteren seien auf der Glastüre noch Verbotsschilder bezüglich des Rauchens im Kaufhaus, ein Aufkleber mit den Öffnungszeiten sowie ein Aufkleber bezüglich der Teilnahme an einem Payback-Programm.

Außerdem sei hier nicht die Rede von irgendwelchen Durchgangtüren, sondern von der Eingangtür und jeder Kunde müsse von dem Vorhandensein von Glastüren ausgehen.

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