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ALLGEMEIN       Dienstag 09.08.2011
Was tun bei Schlüsselverlust?

 

Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben oder er gestohlen wurde, haben Sie doppelten Ärger: Nicht nur, dass Sie einen (teueren) Schlüsseldienst einschalten müssen, der wieder für Zutritt zur Wohnung sorgt, sondern auch die Angst vor einem möglichen Einbruch und der Austausch des Schlosses zur Vorbeugung dieses unerwünschten Zutritts sorgen für Magenschmerzen.

Einen kleinen Beitrag zur Beruhigung kann in einem solchen Fall die private Haftpflichtversicherung liefern. In der Regel ist eine entsprechende Zusatzklausel in den Verträgen eingeschlossen, so dass die oben genannten Kosten übernommen werden. Sind die Schäden noch nicht in der Police integriert, kann der Schutz gegen eine geringe Prämie aufgenommen werden. Gegen einen Selbstbehalt und bis zu einer bestimmten Höchstsumme übernimmt der Haftpflichtversicherer dann auftretende Schäden.
Laut Angabe des Bund der Versicherten (BdV) zahlen die Versicherer nicht uneingeschränkt, sondern nur, wenn Dritte – was unter Dritte zu verstehen ist, liegt dabei im Definitionsbereich des Unternehmens und kann stark von der Bewertung eines Konkurrenzversicherers abweichen – geschädigt werden. Ein verlorener Schlüssel zur Hauseingangstür ist versichert, der verbummelte Wohnungsschlüssel dagegen nicht immer.
Auch im Fall, dass der Versicherungsnehmer den vom Nachbar bei ihm hinterlegten Schlüssel verliert, übernimmt die Versicherung den Schaden nicht oder nur bis zu einer gewissen Summe.

Noch schlechtere Karten hat der Haus- oder Wohnungseigentümer, der ohne Schlüssel dasteht: Hier zahlt keine Haftpflichtversicherung. Stattdessen können aber Wohnungsschutzbriefe erworben werden, die allerdings normalerweise nur das Öffnen der Wohnungstür begleichen, nicht jedoch ein neue Schließanlage.

Ebenfalls nicht von der Privathaftpflicht übernommen werden Verluste von Büroschlüsseln. Zwar wird der Durchschnittsangestellte in der Regel nicht von seinem Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen, doch kann derjenige, der auf Nummer sicher gehen will, das Dienstschlüsselrisiko gegen einen Zuschlag von etwa zehn Euro in seine Haftpflicht mit aufnehmen. Selbständige können dieses Angebot allerdings nicht wahrnehmen, sie müssen für eine Absicherung eine spezielle Berufshaftpflicht abschließen.







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