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KFZ-VERSICHERUNG       Freitag 03.06.2011
Kfz-Schadenersatz nach Feuerwehreinsatz?

 

Wenn ein Feuerwehrfahrzeug bei einem Brandeinsatz einen in der Nähe geparkten Wagen beschädigt, hat der Kfz-Halter keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Feuerwehr bzw. Gemeinde, entschied das Oberlandesgericht Rostock.

Geklagt hatte ein Autofahrer, dessen Wagen beim Dachgeschossbrand eines Hauses, das seinem Parkplatz gegenüber lag, durch von der Feuerwehr entfernet Dachziegel beschädigt worden war. Die Reparaturrechnung zur Schadensbeseitigung in Höhe von 2000 Euro reichte er bei der Gemeinde als Verantwortliche für die Feuerwehr ein. Der Kläger war der Ansicht, die Feuerwehr hätte wissen müssen, dass die herab fallenden Ziegel parkende Autos beschädigen können. Um dem vorzubeugen hätten die Verantwortlichen die Wagen mithilfe von Decken oder ähnlichem schützen müssen.

Dieser Ansicht stimmten die Richter nicht zu und wiesen die Klage als unbegründet zurück. Sie vertraten die Meinung, dass die Feuerwehr sehr wohl pflichtgemäß gehandelt hätte: Priorität hat bei ihren Einsätzen die Brandbekämpfung und die Sorge dafür, dass ein Brandherd sich nicht weiter ausbreitet. Da bei einem Feuer schneller Einsatz gefragt ist, könne von den Feuerwehrleuten nicht verlangt werden, dass sie potenzielle Geschädigte ihres Einsatzes, also beispielsweise auch geparkte Autos im Umfeld des Einsatzorts, präventiv absichern.

Laut Aussage des Oberlandesgerichts reicht es in einem solchen Fall aus, wenn die Polizei die Fahrzeughalter der geparkten Autos ermittelt und über den Einsatz der Feuerwehr informiert. Im vorliegenden Fall war genau dies geschehen und auch der Kläger hatte einen Anruf der Polizei erhalten.








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