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REISEVERSICHERUNGEN Freitag 20.08.2010
Reiserücktrittskostenversicherung: Was muss man beachten?

 

 

Obacht beim Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, denn viele Angebote sind mit miserablen Bedingungen ausgestattet. Folgendes ist zu beachten, um das Schlimmste zu verhindern:


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Versicherungsschutz besteht erst dann, wenn der komplette Reisepreis gezahlt ist. Die Versicherer lassen hier keine Ratenzahlung gelten. Prekär wird die Situation, wenn Sie eine Teilzahlung per Bank tätigen und die Restzahlung per Kreditkarte. Hier gibt es tatsächlich Versicherer, die einen entstandenen Schaden ablehnen, weil mit der Kreditkarte nur ein Teilbetrag geleistet wurde.
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Sobald Sie oder eine der versicherten Personen erkranken und für Sie erkennbar ist bzw. der Arzt bestätigt, dass die Reise voraussichtlich nicht angetreten werden kann, muss die Reise storniert werden.
Bedauerlicherweise gibt es auch schon einmal einen Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und einer daraus resultierenden Folgeerkrankung. Es gibt Versicherer, die diese zweite Erkrankung ausschließlich auf die erste beziehen, sie somit nicht akzeptieren und den Schadenfall ablehnen.
Wir empfehlen dringendst, keine Selbstbeteiligung abzuschließen. Sie sparen hier zwar einen Teil der Prämie ein, doch dafür sind die meisten Leute geneigt, bei einer Erkrankung die Reise nicht gleich abzusagen. Fazit: Wenn schon eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen wird, dann bitte ohne
Selbstbeteiligung.
Bitte prüfen Sie, ob auch tatsächlich alle Kosten versichert sind. Unter einer Pauschalreise versteht man gemeinhin eine Reise tutto completto, also einschließlich Flugkosten. Manche Versicherer schließen diese explizit nicht mit ein. Auch hier sollten Sie einen prüfenden Blick in die Bedingungen werfen. Auch wenn es lästig scheint, letzten Endes kommt es Ihnen zugute.

 

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