NEWS
...............................................................................................................................................................................................................
ALLGEMEIN Dienstag 13.04.2010
Privathaftpflicht - Ein komplexes Thema – Teil 1
Bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es eine große Anzahl an Einschlüssen und Deckungserweiterungen. Untenstehend sehen Sie einige Beispiele:
- Einschluss von Gefälligkeitshandlungen: Ein Beispiel hierfür wäre ein Umzug bei dem Ihnen Ihre Freunde helfen. Wenn einer Ihrer Freunden den geliebten und teuren Flatscreen fallen lässt, muss er Ihnen den Flatsreen nicht ersetzen. Wer also im Auftrag eines Anderen eine Gefälligkeit leistet ist dem Auftraggebenden nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Wenn Sie allerdings in Ihrer Privathaftpflichtpolice den Zusatz Gefälligkeitshandlungen einfügen lassen, wird Ihr kaputter Flatscreen von der Privathaftpflichtversicherung bezahlt.
- Gepachtete, geliehene oder gemietete Gegenstände/Dinge: Diese sind in der Mehrzahl aller Versicherungspolicen ausgeschlossen, können aber gegen eine geringe Mehrprämie mit versichert werden.
...............................................................................................................................................................................................................
