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ALLGEMEIN Freitag 10.09.2010
Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung
Was sich hinter diesem für den Laien recht sperrigem Begriff versteckt, kann dazu führen, dass ein Versicherer den eingereichten Schaden ablehnt.
Eine Obliegenheit, die im Vertrag aufgeführt ist, bedeutet, dass der Verbraucher bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, um von seinem Versicherer Schutz zu erhalten.
Eine Obliegenheitsverletzung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Versicherter seiner Anzeigenpflicht nicht nachkommt und seiner Versicherung nicht alle Details, die zur Risikobewertung erforderlich sind, angibt.
Oftmals wird man nicht explizit zur Bekanntgabe aufgefordert, da es für den Versicherer unzweifelhaft ist, dass auch der Verbraucher selber an einer für beide Seiten ehrlichen und aufrichtigen Geschäftsbeziehung interessiert ist. Die Obliegenheitspflicht kommt beispielsweise beim angestrebten Abschluss einer privaten Unfallversicherung zum Tragen. Die Aufklärung über frühere Unfälle, Krankheiten etc. sollte selbstverständlich sein. Ähnliches gilt bei einer Kfz-Versicherung: Fragen darüber, ob in der Vergangenheit schon ein Schaden aufgetreten ist, ein Fahrzeug gestohlen wurde usw. sollten wahrheitsgemäß und umfassend beantwortet werden.
Denken Sie also bitte zu Ihrem eigenen Schutz stets daran, alle relevanten Informationen an den Versicherer weiterzuleiten. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig, sonst stehen Sie im Zweifel bei einem Schaden ohne Leistungsanspruch da.
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