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HAUSVERSICHERUNGEN Mittwoch 27.04.2011
Neugestaltung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Jedes Jahr gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seine Empfehlungen für die Gestaltung der Policen heraus, an denen sich die meisten Versicherungsunternehmen orientieren.
Die aktuellen Vorgaben schlagen für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung eine Aufnahme von Schäden, die durch Naturgewalten (zum Beispiels Erdbeben, Überschwemmung etc.) verursacht werden, vor.
Von dieser Idee ist der Bund der Versicherten (BdV), der die Rechte der Verbraucher beschützt, wenig begeistert. Laut Aussage des BdV ist der Vorschlag Unsinn, da nicht jeder Mieter oder Hausbesitzer diese Zusatzleistungen benötigt, sie im Fall einer Aufnahme in die regulären Versicherungsverträge aber mitzahlen muss.
Leben dagegen Mieter oder Eigentümer in Gebieten, die als anfällig für Naturgefahren gelten, erhalten sie ohnehin von vornherein keinen Versicherungsschutz.
Als Alternative schlagen die Experten des BdV eine allgemeine Versicherungspflicht für Hausbesitzer vor, die auch Eigentümer in genannten risikoreichen Regionen mit einschließt. Diese Empfehlung sei in den Vorgaben des GDV nicht einbezogen, müsse aber dringend aufgenommen werden.
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