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ALLGEMEIN Mittwoch 20.07.2011
Mogelpackung Restschuldversicherung
Der Abschluss einer Restschuldversicherung in Zusammenhang mit einem Konsumentenbankkredit ist eine bekannte und bei den Kreditinstituten gängige Praxis. Doch ist ein solcher Versicherungsschutz bei diesen Geschäften überhaupt nötig bzw. für den Kunden sinnvoll? Laut Expertenmeinung von Verbraucherschützern und Versichertenvertretern ist die klare Antwort auf diese Fragen ‚nein’.
Mit zum Teil skrupellosen Geschäftsmethoden werden Kunden zur Unterschrift eines Restschuldpolice gedrängt; so vermittelt man ihnen beispielsweise das Gefühl, ohne die Versicherung keinen Kredit zu erhalten oder sich damit gegen Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit schützen zu können. Koppelgeschäfte dieser Art sind nach Angabe der Verbraucherschützer nicht rechtens, doch hält das die Banken nicht davon ab, sie im großen Stil zu tätigen.
Wer einen genaueren Blick auf das Kleingedruckte und die tatsächliche Leistung der Restschuldversicherung im Ernstfall wirft, stellt schnell fest, dass von einem Abschluss nur einer etwas hat: die Bank. Der Verkauf vieler Policen zahlt sich für die Finanzinstitute aus, denn für jeden vermittelten Versicherungsvertrag erhalten sie eine hohe Provision.
Kunden, die sich von der vermeintlichen Notwendigkeit der Versicherung überzeugen lassen, wissen meist gar nicht, dass die Bedingungen so streng gefasst sind, dass die Versicherung in kaum einem Fall zahlen muss. Ebenso unbekannt ist, dass es sehr viele Ausschlüsse gibt und der Zeitraum, über den die Versicherungsleistung gezahlt wird, deutlich kürzer ist als allgemein angenommen wird.
Eine nicht unerhebliche Belastung, die zusätzlich zu den Zinsen für den Kredit auf den Verbraucher zukommt, ist, dass die Versicherungsprämie oftmals als Einmalbetrag zu bezahlen ist und zwischen 25% und 40% der Gesamtkreditsumme betragen kann.
Eine gefährliche Entwicklung, die Versichertenvertreter in der letzten Zeit bemerken, betrifft den Status des Vertragsnehmers. Dieser ist in der Regel der Kunde selber, doch bei einigen Unternehmen tritt die Bank selber als Versicherungsnehmer auf und der Kunde bleibt nur versicherte Person und gibt damit Wichtiges aus der Hand. Beispielsweise bindet er sicht somit über drei Jahre an die Police – auch im Fall, dass er den Kredit schon vor Ablauf der Vertragsdauer zurückgezahlt hat.
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