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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Freitag 11.03.2011
Neues Modell zur Kostenerstattung

 

Wie sollen zukünftig Kosten für Gesundheitsbehandlungen beglichen werden? Mit dieser Fragestellung haben sich aktuell Ökonome beschäftigt und stellen nun ihr Modell vor.

Dieses sieht vor, dass jeder gesetzlich Versicherte zehn Prozent des Betrags, den seine Krankenkasse im Durchschnitt jährlich für ihn einplant, auf ein Guthabenkonto einzahlt. Geht der Versicherte nun zum Arzt, werden zehn Prozent der entstandenen Kosten von diesem Konto abgebucht, der Rest wird wie gehabt von der Kasse beglichen.

Sollte am Ende des Jahres noch Geld auf dem Konto sein, kann der Versicherte es sich auszahlen oder für kommende Behandlungen dort liegen lassen. Für den Fall, dass das Konto vorzeitig leer sein sollte, muss der Patient das Zehntel der Kosten privat zahlen. Geplant ist allerdings, dass diese Eigenbeteiligung nicht höher als ein Prozent des Einkommens ist; für chronisch  Kranke soll sie bei 0,5 Prozent liegen. Die bisher einmal im Quartal anfallende Praxisgebühr soll ein Patient, der sich für das Guthabenkonto entscheidet, laut Modell übrigens nicht zusätzlich zahlen müssen.

Die Höhe des Guthabens jedes Versicherten würde sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand richten und ließe sich aus Durchschnittswerten der entsprechenden Kasse errechnen. 5o Euro Guthaben wären somit beispielsweise für einen Versicherten unter 45 Jahren ohne Vorerkrankungen angesetzt. Ab einem Alter von 45 stiege das Guthaben auf 60 Euro pro Jahr.

Den Vorteil dieses Systems sehen Experten darin, dass die Eigenverantwortlichkeit der Patienten hervorgehoben werden kann und zugleich Ärzte mit diesem festen Abrechnungsmodell mehr Zeit für Diagnose, Behandlung und Therapie haben. Befürwortet wird das System übrigens schon von der Ärztevereinigung Hartmannbund  und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Krankenkassen selber stehen dem Ganzen derzeit noch kritisch gegenüber.

Bevor jedoch eine Gesamteinführung durchsetzbar ist, muss erst einmal die Gebührenordnung der Ärzte angepasst werden, also die Schaffung eines einheitlichen, regionalen Abrechnungssatz müsste vorangetrieben werden, gleichzeitig würde die privatärztliche Satz-Erstattung aufgehoben.

 

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