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ALLGEMEIN Dienstag 02.11.2010
Mediation statt Prozess
Laut EU-Richtlinie muss bis spätestens Mai 2011 die Mediation im deutschen Recht verankert sein. Das derzeitige Angebot der Versicherer ist noch recht spärlich, nur zwölf der 40 deutschen Rechtsschutzversicherer haben momentan Mediation in ihrem Leistungsspektrum. Vor Abschluss eines Vertrags sollten die Angebote genau unter die Lupe genommen werden: Kleine Preisunterschiede können nämlich schon zu einem enormen Leistungsunterschied führen. Dies gilt sowohl für die Modellbeispiele mit einem männlichen Single als auch die Tarife für Familien.
Mediation bietet sich immer dann an, wenn ein (zwischenmenschlicher) Konflikt auf unbürokratische und schnelle Art und Weise aus der Welt geschafft werden soll. Mit Hilfe einer dritten, unparteiischen Person versuchen die Streitparteien eine für beide Seiten akzeptable Lösung für das bestehende Problem zu finden. Im Gegensatz zu einem Gerichtsprozess fällt hierbei für den Versicherten weder eine Selbstbeteiligung an, noch muss er fürchten, dass sein Rechtsschutz von Seiten der Versicherung gekündigt wird.
Laut einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach wollen 51% der Befragten einen Gerichtsprozess nach Möglichkeit vermeiden - für sie und viele andere ist Mediation mit Sicherheit der richtige Weg.
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