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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Donnerstag 18.08.2011
Versicherungsleistung bei Mobbing

 

Ein Versicherter, der aufgrund von Mobbing-Übergriffen nicht mehr in seinem Beruf arbeitsfähig ist, hat Anrecht auf Auszahlung seiner Krankentagegeldversicherung, das ist entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BHG). Voraussetzung für eine Leistung ist jedoch, dass psychische Erkrankungen nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen der Police ausgeschlossen seien.

Geklagt hatte ein Versicherter, der seine private Krankenkasse erfolglos um Auszahlung des Krankentagegelds gebeten hatte. Der Versicherer lehnte den Antrag ab. Er vertrat die Ansicht, Schäden durch Mobbing fielen nicht in seinen Verantwortungsbereich, da es sich um eine „konfliktbedingte Arbeitsplatzunverträglichkeit“ handle.

Die Karlsruher Richter wollten dieser Einschätzung nicht folgen. Vielmehr waren sie der Meinung, ein (Kranken-)Versicherer dürfe von seinem Mitglied nicht verlangen, dass er zur Problemlösung seinen Job wechsle oder arbeitsrechtliche Schritte gegen das Unternehmen/ den Arbeitgeber einleite.



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