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KFZ-VERSICHERUNG       Freitag 17.06.2011
Kostenübernahme bei Steinschlagreparatur

 

Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe ist gefährlich – aus einem anfänglich kleinen Schaden kann schnell eine Beeinträchtigung der gesamten Scheibe werden. Um dem vorzubeugen gibt es Unternehmen, die damit werben, den Steinschlag schnell und kostenlos für den Kunden zu reparieren.

Weigert der Kfz-Versicherer sich, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen, kann der Unternehmer den Betrag nicht auf den Kunden abwälzen entschied das Amtsgericht Meiningen.
Laut Urteil ist der Reparaturdienst verpflichtet, sich im Vorfeld zu informieren, ob die Versicherung die Reparaturleistung in voller Höhe übernimmt bzw. auf eine möglicherweise vereinbarte Selbstbeteiligung des Versicherten verzichtet.

Zwar ist es so, dass Schäden durch Steinschläge in der Regel vom Versicherer übernommen werden, doch kommt die Selbstbeteiligung nur dann nicht zum Tragen, wenn die Windschutzscheibe nicht ausgetauscht werden muss. Ohnehin empfiehlt es sich, vor Zusage an das Reparaturunternehmen noch einmal genau im Versicherungsvertrag nachzusehen. Hat man eine Police mit Werkstattbindung, muss vorab mit dem Versicherer geklärt werden, ob auch Reparaturleistungen von anderen Reparaturdiensten übernommen werden.










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