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KFZ-VERSICHERUNG       Mittwoch 30.03.2011
Massenkarambolage - Wer übernimmt die Reparaturkosten?

 

Wer mit seinem Wagen in einen Unfall mit mehreren Autos verwickelt ist, hat oft mehr als einen Schaden am Gefährt zu melden. Doch wer zahlt in einem Fall wie diesen für die Reparatur? Nach Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden Schäden aus Karambolagen, das heißt mit einer Beteiligung von mindestens 50 Fahrzeugen,  von der Kfz-Versicherung nach einer bestimmten Quoten reguliert, ein Heckschaden wird somit beispielsweise zu 100% gezahlt, ein Schaden am vorderen Teil des Autos nur mit 25% usw.

In der Regel bestimmt der GDV nach einem Massenunfall einen großen Versicherer, der die Regulierung aller aufgetretenen Schäden in die Hand nimmt und somit alleiniger Ansprechpartner für Betroffene ist. Die finanziellen Vorleistungen wird sich der Versicherer dann im Nachhinein von den anderen Versicherungsunternehmen zurück erstatten lassen.

Unverschuldet in den Unfall verwickelte Autofahrer können dabei aufatmen: Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird bei dieser Art des Schadenausgleichs nicht in Anspruch genommen und dementsprechend kommt es zu keiner Hochstufung.
Wer mit Quotenregelung jedoch nicht einverstanden ist, muss selber aktiv werden. Er ist in der schwierigen Beweispflicht, den Unfallschuldigen ausfindig zu machen und ihm die Schuld nachzuweisen. Die deutlich einfachere Lösung ist es nach Meinung des GDV jedoch, die Regulierung nach Quote anzunehmen.

Anzumerken ist jedoch, dass solche Quotenregulierungen sehr selten zum Einsatz kommen, denn die Definition, was eine Massenkarambolage ist und was nicht, ist sehr eng gefasst: Es müssen oben genannte mindestens 50 Fahrzeuge beteiligt sein, die alle in den gleichen Unfall verwickelt sind. Sind zwar so viele Autos von mehreren kleinen Karambolagen auf der gleichen Strecke betroffen, jedoch nicht an einem Stück, kann das Verfahren nicht angewendet werden. Dies ist für den Bund der Versicherten (BDV) ein großes Manko beim Thema Massenkarambolage und Grund, die Definitionskriterien zu verändern: Ein Sprecher des Bundes empfiehlt, die Quotenregelung schon ab einer Beteiligung von 20 Kraftfahrzeugen anzuwenden.



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