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KFZ-VERSICHERUNG Montag 16.11.2009
Bitte beachten: 30.11 Stichtag für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung
In der Regel richten sich die Kfz-Versicherungen nach dem Kalenderjahr. Wer also zum 01.01.2010 einen anderen Kfz-Versicherer haben möchte, muss bis zum 30.11.2009 die Kündigung an den bisherigen Kfz-Versicherer verschickt haben. Geht bis zum Ablauf der vereinbarten Frist keine Kündigung vom Versicherungsnehmer oder Versicherer ein, so verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist beträgt bei Versicherungen im allgemeinen drei Monate zum Ablauf des Versicherungszeitraumes. Von dieser Regel macht die Kfz-Versicherung eine Ausnahme. Hier beträgt die Kündigungsfrist nur einen Monat zum Ende des Versicherungszeitraumes.
Wenn Sie eine neue Kfz-Versicherung abschließen möchten, dann vergleichen Sie bitte die Preise und Konditionen der einzelnen Anbieter. Auch sollten Sie wichtige Sonderrabatte beachten, wie die jährliche Fahrleistung oder das Auto steht in der eigenen Garage etc.
Allerdings sollte man sich bei der Nutzung von Sonderrabatten sicher sein, dass die festgelegten Bedingungen auch eingehalten werden können. Ansonsten riskiert man eventuelle Strafen.
Es gibt außerdem Versicherungsunternehmen, die unfallfreies Fahren über lange Zeit belohnen.
Normalerweise wird der Vertrag nach einem Schadenfall bei der nächsten Hauptfälligkeit um eine oder mehrere Schadenfreiheitsklassen (SF) hochgestuft. Wer lange Zeit unfallfrei fährt und dann dennoch mal einen Unfall hat, erhält als Gegenleistung für seine unfallfreie Zeit weiterhin niedrigere Beiträge. Bei einigen Versicherern sind bis zu drei Versicherungsfälle ohne Beitragserhöhung möglich.
