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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Donnerstag 05.05.2011
Was tun bei Insolvenz meiner Krankenkasse (City BKK)?

 

Trotz Zulagen aus dem Gesundheitsfond und Zusatzbeiträgen Ihrer Mitglieder haben viele gesetzliche Krankenversicherungen Probleme, ihre Kosten zu begleichen. Da ist das Stichwort ‚Insolvenz’ für Krankenkassen wie aktuell im Fall der City BKK bedrohlich präsent – und für die Versicherten mit vielen Fragen verbunden.

Doch kann hier direkt Entwarnung gegeben werden: Für Kosten, die das insolvente Unternehmen nicht mehr übernehmen kann, müssen die Versicherten nicht selber aufkommen. Vielmehr treten hier Krankenkassen der gleichen Kategorie (beispielsweise Innungs- oder Betriebskrankenkassen) für die Erstattung ein oder – falls das nicht reicht – alle gesetzlichen Versicherungen.

Der Versicherungsschutz des Mitglieds bleibt zwar bestehen und er kann sich eigenständig bei einer neuen Krankenkasse anmelden. Wartet er allerdings zu lange, übernimmt sein Arbeitgeber bzw. Rentenversicherer die Ummeldung und wählt ein Versicherungsunternehmen für ihn aus.

Zwar kann der Versicherte seinen Schutz nicht verlieren, doch kann es durchaus passieren, dass der ‚fremdbestimmte’ Versicherungsschutz nicht optimal zu seinen Wünschen und Bedürfnissen passt. Es empfiehlt sich also, das Thema frühzeitig bei Bekanntgabe der Insolvenz anzugehen und für einen neuen Versicherer zu sorgen.

 

 

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