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ALLGEMEIN       Mittwoch 08.09.2010
Geschützter Hausrat in WGs

 

Versicherungsschutz macht auch vor Studenten und Azubis nicht halt: Wer gemeinsam mit anderen in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte seine Hausratversicherung prüfen.

Entscheidend ist, wer als Hauptmieter im Mietvertrag vermerkt ist. Gibt es einen Hauptmieter und mehrere Untermieter, schließt jeder Bewohner für sein Zimmer und seine Wertgegenstände eine eigene Versicherungspolice ab.

Ist der Mietvertrag gemeinschaftlich unterschrieben, kann eine gemeinsame Versicherungspolice gelten. Oft lohnt sich hier aber auch ein Blick auf die elterlichen Verträge: Hausrat von Kindern, die zu Ausbildung oder Studium ausgezogen sind, kann bei vielen Gesellschaften als Außenversicherung mitgelistet werden.

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