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HAUSVERSICHERUNGEN    Donnerstag 20.08.2009
Hausratversicherung: Eine der wichtigsten Versicherungen

 

Damit Sie gleich wissen, was bei einer Hausratversicherung versichert ist, können Sie sich vorstellen, dass wenn man ein Haus oder eine Wohnung auf den Kopf stellt, alle die Sachen versichert sind, die herausfallen. Sogar Kleintiere sind versichert. Geld und Schmuck ebenfalls, allerdings haben die meisten Verträge diesbezüglich bestimmte Höchstgrenzen, oft ca. € 20.000.

 

Die Versicherung zahlt bei Brand, Einbruch, Rohrbruch oder Sturmschäden. Darüber hinaus kann man Fahrraddiebstahl, Glasbruch oder Elementarschäden mit in die Police aufnehmen, oft gegen eine nur gering höhere Prämie. Allerdings gibt es Faktoren, die den Preis der Hausratversicherung zusätzlich in die Höhe treiben. In Großstädten ist die Einbruchsrate höher. Oder man wohnt neben einer Tankstelle, deshalb ist die Brandgefahr höher. Dies alles führt zu höheren Prämien.

 

Die Laufzeit der Police bestimmt zudem den Preis. Obwohl es bei Mehrjahresverträgen oft einen Rabatt gibt, rät der BdV zu Einjahrespolicen, um flexibel zu bleiben. Selbstverständlich kommt es natürlich auch auf den Wert der versicherten Sachen an. Je höher dieser ist, umso höher ist die Prämie.  

 

Ist der Neuwert des gesamten Hausrates niedriger als die versicherte Summe, bezahlt der Versicherte zuviel. Das gegenteilige Problem ist, wenn die versicherte Summe niedriger als die des Neuwertes ist. Kommt es dann zum Schadenfall, bekommt der Versicherte nur den Betrag ersetzt, der auch versichert war.

 

Aus diesem Grund bieten die Versicherer Policen an, bei denen die Versicherungssumme pauschal anhand der Wohnfläche berechnet wird. Im Gegenzug überprüft die Versicherung dann bei einem Schadenfall nicht, ob der Wert des Hausrates mit der Versicherungssumme übereinstimmt. Dieses System bringt aber auch Nachteile mit sich: Eine große Wohnung bedeutet hohe Prämien, besitzt der Versicherte aber nicht viele Wertsachen, zahlt er zuviel. Eine kleine Wohnung mit vielen Wertgegenständen ist das andere extrem. Der Versicherte bekommt nur die Pauschale ersetzt.

 

Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz gibt es ebenfalls Vorteile für den Versicherten. Bisher war es so, dass die Versicherungsunternehmen nicht bei "grober Fahrlässigkeit" zahlen mussten, also wenn der Versicherte den Schaden selbst verursacht, wie zum Beispiel rauchen im Bett oder geöffnetes Fenster bei Verlassen der Wohnung/des Hauses. Seit Januar dieses Jahres dürfen die Versicherungsunternehmen nur noch ihre Leistung kürzen und nicht mehr den Schaden gänzlich ablehnen. Am besten für den Versicherten ist es selbstverständlich, wenn im Vertrag komplett auf die Klausel "grobe Fahrlässigkeit" verzichtet wird.

 

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