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ALLGEMEIN Freitag 11.11.2011
BdV mahnt Haftpflichtversicherer ab
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) hat drei große Versicherer für die unverständlichen und nicht nachvollziehbaren Klauseln ihrer Privathaftpflichtverträge kritisiert. Bemängelt wurde, dass beispielsweise Ausschlüsse aufgeführt seien, die in einem anderen Kapitel durch die Besonderen Bedingungen wieder unwirksam würden.
Ein normaler Versicherungsnehmer hat weder die Kenntnis noch das Interesse, die Versicherungsbedingungen auf mögliche Überschneidungen und Widersprüche zu durchforsten.
Die Verbraucherschützer fordern mit der Abmahnung nicht nur die drei Versicherungsunternehmen, sondern auch die ganze Branche auf, die fehlende Transparenz zu Gunsten des Kunden aufzuheben. Als Beispiele für seine Beanstandung nannte der Bund die Benzinklausel und die Einschränkungen zu elektronischem Datentausch und gewässerschädlichen Stoffen, von denen der Versicherte in der Regel nicht weiß, wann sie Anwendung finden.
Der Branchenvertreter Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) dagegen weist die Kritik des Versichertenbunds von sich. Ein Vertreter verwies auf darauf, dass die Zweiteilung der Versicherungsbedingungen in allgemeine und besondere in der Vergangenheit in Gerichtsurteilen nicht moniert worden sei und folglich ohne Kenntnis der expliziten Vorwürfe kein Kommentar zum Schreiben des BdV gegeben werden könne.
Die abgemahnten Versicherer dagegen kündigten eine Prüfung der beanstandeten Passagen und eine Vereinfachung für ihre Kunden an.
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