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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN Dienstag 22.11.2011
Gesundheitsfragen umfassend beantworten
Wenn Sie planen, einen Unfallschutzpolice abzuschließen, denken Sie bitte daran, nur wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen, in der Vergangenheit durchgeführten Operationen und Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand zu machen. Tun Sie dies nicht, darf der Versicherer Ihnen im Schadenfall die Leistung verweigern.
Dass dieses Recht in der Tat in Anspruch genommen wird musste eine Versicherte feststellen, die ihren Unfallversicherer gerichtlich zur Kostenübernahme eines Schadens verpflichten wollte und vom Kammergericht Berlin eines Besseren belehrt wurde.
Zum Hintergrund des Falls: Die Frau hatte eine Unfallpolice abgeschlossen. Als Sie einen Unfall hatte, bei dem sie stürzte dun sich dabei die Netzhaut ihres Auges abgelöst hatte, bat sie ihre Versicherung, die Kosten der medizinischen Behandlung zu übernehmen.
Da sich der Versicherer zu zahlen weigerte, wandte sie sich an das Kammergericht.
Der dortige Richter teilte jedoch die Einschätzung der beklagten Versicherung. Da die Klägerin bei den Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss nicht angegeben hatte, dass sie kurz zuvor zur Behandlung des Grauen Stars – eine Erkrankung, die eine Erblindung zur Folge haben kann – eine Operation hatte durchführen lassen. Laut Ansicht des Gerichts hängen Operationen und schwere Erkrankungen oftmals zusammen und müssen somit auch dem Versicherer in den Gesundheitsfragen zur Police mitgeteilt werden.
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