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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Dienstag 25.10.2011
Wann ist ein Schaden gesetzlich unfallversichert?

 

Grob gesprochen wird ein Unfall dann als Arbeitsunfall angesehen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit während des Unfalls und der versicherten Arbeitstätigkeit besteht.

Ein Gang zum Supermarkt um die Ecke beispielsweise, um hier einen Snack für die Mittagspause zu holen, gilt als versichert. Wird die Zeit hier allerdings genutzt, um Lebensmittel für die spätere Mitnahme nach Hause zu kaufen, gibt es hierfür in der Regel keinen Versicherungsschutz. Jedoch wurden in der Vergangenheit bereits Urteile gefällt, die als Ausnahmen dieser Regel gelten.

Grundsätzlich gilt jedoch, dass nur der unmittelbare und schnellste Hin- und Rückweg zwischen Arbeitsstätte und Lebensmittelladen, Restaurant etc. gesetzlichen geschützt ist. Umwege oder Spaziergänge in der Pause stehen in keiner Beziehung zur beruflichen Tätigkeit und sind dementsprechend nicht von der Berufsgenossenschaft versichert.





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