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ALLGEMEIN       Freitag 25.06.2010
Vergessen Sie nicht, Ihrem Versicherer eine Gefahrerhöhung zu melden! 
 
 

Bitte achten Sie auf folgendes: Sie sind dazu verpflichtet, während der Vertragslaufzeit dem Versicherer solche Umstände mitzuteilen, die eine Erhöhung des Risikos darstellen. Das Montieren eines Gerüstes bedeutet beispielsweise eine Erhöhung des Einbruch-Diebstahls-Risikos. Oder wenn in die Parterre eines Miethauses eine Schneinerei einzieht, stellt dies eine Erhöhung des Feuerrisikos dar - auch für Sie als Mieter einer darüber gelegenen Wohnung.

Hierzu haben wir noch ein anderes Beispiel: Schutzgelderpresser demolieren Ihr Restaurant oder Ihre Gaststätte: Wenn Sie die Vermutung haben, dass dies eine Tat von Erpressern war, müssen Sie es Ihrem Versicherer melden, aber bitte erst, wenn der Fall abgewickelt ist. Sie können dann sagen, dass Sie eine Schutzgelderpressung erhalten haben. Es gibt dazu einen aktuellen Fall: da hat der Versicherer die Schadenzahlung (insgesamt 150.000 Euro) abgelehnt, weil der Gastronom dem Versicherer nicht berichtet hatte, dass er erpresst werde. Der Gastronom hatte auch den ersten Einbruch-Diebstahl und Vandalismus-Fall verschwiegen und sich erst beim zweiten Totalschadenfall dem Versicherer offenbart. Es ist – mit Verlaub – besonders ungeschickt, sich so zu verhalten, aber es zeigt, wo das Problem ist. Auch der Bundesgerichtshof hat dem Versicherer mit der Ablehnung des Schadenfalls Recht gegeben.

 

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