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ALLGEMEIN Mittwoch 11.05.2011
Fehlendes Vertrauensverhältnis in der Geschäftsbeziehung
Die Beziehung zwischen Versicherer und Kunden sollte – wie bei jedem seriösen Vertragsverhältnis – von einer Vertrauensbasis geprägt sein. Nur so können beide Vertragspartner sicherstellen, dass im Schadensfall alles mit rechten Dingen zugeht.
Doch was geschieht, wenn der ‚stärkere’ Partner, der Versicherer, sich nicht daran hält?
Eine alarmierende Beobachtung, die nicht nur von Privatkunden, sondern vermehrt auch von Geschäftskunden festgestellt wird, zeigt Folgendes: Viele Versicherer stehen der Schadensmeldung ihres Versicherten nicht nur kritisch gegenüber, sondern beschuldigen ihn oftmals auch indirekt oder direkt des versuchten Versicherungsbetrugs.
Dabei scheinen sie keinen Unterschied zu machen, wie lange das Vertragsverhältnis schon besteht oder wie hoch die Prämie des Kunden ist.
Ein Beispiel für eine Kundengruppe, die besonders oft (falschen) Anschuldigungen des Versicherers ausgesetzt ist, ist die der Juweliere, die mit wertvollen und äußerst teuren Schmuckgegenständen zu tun haben.
Auch wenn Erkenntnisse aus den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft belegen, dass es sich um einen tatsächlichen Überfall bzw. Diebstahl handelte, sehen sich die Unternehmer dennoch oftmals dem Generalverdacht ihres Versicherers ausgesetzt. Versicherer greifen zu rabiaten Methoden und statten den Opfern ‚überfallartige’ Besuche ab, bei denen Schadensexperten – und im Fall der Juweliere auch Schmucksachverständige – Fragen zu Tathergang und Gründen für bestimmtes Verhalten des Versicherten fragen und scheuen auch nicht davor zurück, Angestellte und Familienangehörige mit Fragen und Anschuldigungen gegenüber zu treten.
Was es für die Geschädigten häufig besonders schwer macht, ist nicht der Schaden an sich, sondern die große Zahl der (finanziellen) Folgeschäden, die durch das ablehnende Verhalten des Versicherers entstehen. Mit einer Verzögerungstaktik und vielen Gerichtsverfahren werden Versicherte über eine lange Zeit hingehalten. Oftmals schafft es das Versicherungsunternehmen auf diese Weise, ihren Kunden „weich zu kochen“ und mürbe zu machen, so dass er einem Kompromiss oder (außergerichtlichen) Vergleich zustimmt, bei dem er eine deutlich niedrigere Zahlung erhält als ihm eigentlich zustünde. Der einzige Sieger solcher Verhandlungen ist der Versicherer. Viele Kunden haben zu oft keine andere Wahl als auf das Angebot ihres Versicherers einzugehen, da ihnen entweder das Geld zum Prozessieren fehlt bzw. sie dringend Geld benötigen, um wenigstens einen Teil des Schadens auszugleichen oder sie schier keine Kraft mehr für weitere Streitereien haben.
Zwar lässt sich ein gesundes Maß an Misstrauen mehr als nachzuvollziehen, denn laut Auskunft des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstehen durch Versicherungsbetrug jährlich Schäden in Höhe von vier Milliarden Euro; es wird angenommen, jede 20. Schadenanzeige ist falsch.
Doch selbst wenn es dem Versicherten gerichtlich bestätigt wurde, dass er im Recht ist, muss er oft auf sein Geld warten, denn der Versicherer hat keine Hemmungen, immer wieder neue Gerichtsmittel aufzufahren.
Das Verhalten der Versicherer ist inakzeptabel, denn so wie Kunden ihren Teil des Versicherungsvertrags erfüllen (Prämie bezahlen, dafür Sorge tragen, dass die Obliegenheiten erfüllt werden etc.), so sollten auch sie ihre Aufgabe erfüllen – und im Fall eines Schadens wie in der Police vereinbart zahlen.
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