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HAUSVERSICHERUNGEN    Freitag 08.10.2010
Hochwasserschutz mit Elementarversicherung

 

Treten nach einem Hochwasser oder einer Überschwemmung Schäden im Haus auf, sind diese in der Regel nicht mit der normalen Gebäude- oder Hausratversicherung geschützt. Absicherung bietet nur eine Elementarschadenversicherung, die auch Schäden, die durch eintretendes Wasser entstehen, abdeckt. Diese Versicherung ist zumeist mit einer Selbstbeteiligung von zehn Prozent verbunden. Bei Vertragsabschluss sollte auch auf einen Vermerk zu Rückstau-Schäden geachtet werden. Hier gilt auch Versicherungsschutz, wenn der Keller durch überlaufende Wassermassen aus der Kanalisation beschädigt wird.

 

Ist der Schaden da, ist schnelles Handeln gefragt. Seiner Anzeigenpflicht kommt man mit einer Meldung an den Versicherer nach. Erst nach Anerkennung durch den Versicherer oder Gutachter wird im Schadensfall entschieden. Wird der Mangel nicht unverzüglich angezeigt, muss das Versicherungsunternehmen keinen Schadensersatz mehr leisten, entschied das Landgericht Köln.

  

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