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HAUSVERSICHERUNGEN    Montag 07.06.2010
Wasserschaden Teil I - Elementarschäden in der Gebäudeversicherung eingeschlossen - gegen Hochwasser versichert

 

In den letzten Jahren gab es in bestimmten Regionen häufig Hochwasser und Überschwemmungen. Für die Geschädigten ist dies ein Alptraum. Wenn das Wasser nicht durch Fenster und Türen kommt, kann es auch durch Rückstau in Gullys, Toiletten und Waschbecken ins Haus gelangen. Egal wie es sich den Weg in Ihr Haus/Ihre Wohnung sucht, die Schäden. die durch Hochwasser angerichtet werden, sind nicht zu verachten.

Wer Elementarschäden in seiner Gebäudeversicherung eingeschlossen hat, ist in diesem Fall gegen den Schaden versichert. Außerdem kann ein zusätzlicher Einschluss in der Hausratversicherung für Schäden an Hauhaltsgeräten, Einrichtungsgegenständen und Kleidung mitversichert werden.

Sobald Ihr Haus/Ihre Wohnung überflutet wurde, melden Sie den Schaden bitte unverzüglich Ihrem Versicherer. Die meisten Versicherer haben Hotlines, die 24-Stunden besetzt sind.

Sobald der Wasserspiegel sinkt, sollten Sie dafür sorgen, dass Dreck und Schlamm entsorgt werden. Danach folgt die Schadenbehebung, die in der Regel damit beginnt, dass Ihre Versicherung einen Gutachter zwecks Bestandsaufnahme vorbeischickt. Einer Renovierung steht danach nichts mehr im Wege.

 

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