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ALLGEMEIN Mittwoch 12.01.2011
Dioxin-Skandal - Wer zahlt für die Schäden?
Der Skandal um verunreinigtes Tierfutter hat weitreichende Folgen, nicht nur für die Verbraucher. Gerade die Landwirte, deren Höfe von Dioxin belasteten Erzeugnissen betroffen sind, kämpfen neben dem erheblichen Imageschaden mit einer großen finanziellen Belastung: Zwischen 20.000,- und 30.000,- Euro entstehen an Kosten pro Woche auf einem gesperrten Hof. Wer für diese Schäden aufkommt, ist nicht so eindeutig auszumachen; die einzelnen Glieder der Tierfutter-Produktionskette versuchen sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuzuschieben.
Fest steht, es gibt bisher keinen speziellen Versicherungsschutz für einen Fall wie diesen. Zwar ist es Landwirten möglich, ihre Tiere gegen bestimmte Schäden zu versichern, zum Beispiel gegen Tierseuchen, ansteckende Krankheiten oder die allgemeinen Unfallrisiken, doch ein Schutz gegen Schäden durch verunreinigtes Futter gehört nicht dazu.
Es könnte aber durchaus sein, dass dieser Punkt in zukünftige Versicherungspolicen aufgenommen wird. Da ein Skandal wie der aktuelle jedoch ein Novum ist, werden von Seiten der Versicherer erst einmal die Risiken einer Aufnahme geprüft werden müssen.
Die Möglichkeit, Schadenersatz durch die Tierseuchenkassen der Länder zu bekommen, besteht für die Bauern ebenfalls nicht. Hier gilt wiederum, dass nur explizit im Schadenfall durch Seuchen finanzielle Hilfe geboten wird, nicht aber bei Schäden durch Futterverunreinigungen.
Bleibt also, die Betriebshaftpflicht der Verursacher, sprich der Futtermittelhersteller, in die Pflicht zu nehmen. Produzenten sind gegen sämtliche Schäden im zweistelligen Millionenbereich versichert.
Kann der Landwirt seine Schäden beweisen und dokumentieren, hat er laut BGB § 823 (Schadenersatzpflicht) einen Anspruch gegen den Hersteller.
Das Problem dabei bleibt allerdings, ob sich der Skandal eindeutig auf Fehler eines Herstellers zurückverfolgen lässt. Ein großer Industrieversicherer teilte nämlich bereits mit, dass er Forderungen gegen seinen Versicherten abweisen würde, da diesen keine Schuld treffe.
Der Verband der Tiernahrungshersteller (DVT) sieht die Produkthaftpflicht der Produzenten als richtigen Ansprechpartner und teilte mit, dass – falls die Schäden die Deckungssumme übersteigen – die Verbandshaftpflicht unterstützend tätig werden könne.
Wird die Staatsanwaltschaft zwecks Ermittlungen eingeschaltet und kann nachweisen, dass die entstandenen Schäden auf vorsätzlichem Handeln beruhen, ist die Versicherung von ihren Leistungen befreit und der Hersteller müsste selber für alle Ansprüche aufkommen.
Zu hoffen bleibt, dass neben einer lückenlosen Aufklärung und Prävention für die Zukunft die Schäden der Landwirte ausgeglichen werden und sie nicht als schwächstes Glied der Kette auf ihren Kosten sitzen bleiben.
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