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ALLGEMEIN       Freitag 17.09.2010
Bei Diebstahl an korrekte Belege denken!

 

Ohne passende Beweismittel können Sie in der Regel keinen Diebstahl oder sonstigen Schaden bei Ihrer Hausratversicherung melden.

Es empfiehlt sich daher, Kauf- oder Reparaturbeleg stets gut zu verwahren. Fehlen sie, zahlt die Versicherung - wenn überhaupt - nur einen Pauschalbetrag. Wichtig ist jedoch, dass die Belege sich ausdrücklich auf den beschädigten Gegenstand beziehen.

In einem vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelten Fall hatte sich ein Diebstahlopfer in einem Fahrradgeschäft eine neue Rechnung für ein gestohlenes Rad ausstellen lassen ohne deutlich zu machen, das es gar nicht dort gekauft worden war. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu ersetzen, da der Geschädigte ihrer Meinung nach arglistig gehandelt und versucht habe, durch die Vorlage der Quittung die Entscheidung der Hausratversicherung zu beeinflussen.
In einem Fall wie diesem hat der Versicherer das Recht, die Police kündigen.

Experten weisen zudem auf folgendes hin: Versicherte sind dazu verpflichtet, Risiken so weit wie möglich zu minimieren, also nicht fahrlässig zu handeln. Verlässt man beispielsweise das Haus ohne zu kontrollieren, ob alle Fenster ordnungsgemäß geschlossen sind, kann das den Versicherungsschutz kosten.

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