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KFZ-VERSICHERUNG       Dienstag 23.11.2010
Diebstahl eines Navigationsgerätes 

 

Immer mehr Autofahrer nutzen in ihren Wagen Navigationsgeräte, um satellitengesteuert und zielgenau von A nach B zu gelangen. Aber was ist, wenn das Navi aus dem Wagen entwendet wird? Ist es automatisch mitversichert und wird zu 100% ersetzt?

Das kommt ganz darauf an. Zum Einen kann es passieren, dass der Versicherer die Frage nach der Mitschuld des Pkw-Besitzers stellt. Denn wer sein Navigationsgerät so installiert hat, dass es von außen für jeden gut sichtbar ist, kann mit dem Vorwurf des fahrlässigen Handelns konfrontiert werden.

Zudem ist nicht gewährleistet, dass der (Komplett-) Neuwert des Navis von der Versicherung ersetzt wird wie ein am Landgericht Essen verhandelte Fall zeigte.

In diesem Prozess klagte der Besitzer eines fest im Wagen eingebauten Navis, das bei der Anschaffung recht teuer war. Nachdem er den Diebstahl festgestellt hatte, schickte er eine Meldung an seinen Versicherer und kaufte zugleich ein Ersatzgerät im Wert von über 1.100,- Euro und ließ es einbauen.

Der Kläger staunte nicht schlecht, als die Versicherung zwar zusagte, für den entstandenen Schaden aufzukommen, jedoch nur den Wiederbeschaffungswert des gestohlenen Gerätes zahlen wollte. Er zog vor Gericht, um den vollen Betrag zu erhalten. Die Richter stimmten jedoch der Sichtweise des Versicherers zu: Da der technische Fortschritt auch im Bereich der Navigationsgeräte für stetige Verbesserungen und Neuerungen sorgt, muss ein Käufer stets mit schnellem Werteverlust rechnen. Aus diesem Grund hat der Kläger keinen Anspruch auf mehr Leistung als die 450 Euro, die die Versicherung ihm für den Kauf eines Gerätemodells, gleichwertig mit den Funktionen des gestohlenen, angeboten hat.

Sorgen Sie also auf jeden Fall vor und lassen Sie Ihr Gerät nicht im offen im Wagen liegen. Ist es doch zum Diebstahl gekommen, setzen Sie sich umgehende mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu klären.

 

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