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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Montag 06.07.2009
Werden Kunden von Berufsunfähigkeitsversicherern aufs Kreuz gelegt? 

 

Immer seltener bekommen Kunden eine Police, die nicht mit erheblichen Risikozuschlägen belegt wird bzw. sie bekommen keine Deckung. Wenn der Kunde eine Police bekommt, heißt dies noch lange nicht, dass diese im Ernstfall eintritt, oft wird der Ernstfall mit unzulänglichen Erklärungen abgelehnt.

Berufsunfähigkeit ist ein erhebliches Risiko, etwa 25% der Berufstätigen halten aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur Rente durch, nach 1961 geborene erhalten noch nicht einmal die minimale Erwerbsminderungsrente vom Staat. Der finanzielle Ruin droht, der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist also empfehlenswert.

Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung müssen alle Krankheiten der vergangenen Jahre bei der Gesundheitsprüfung bis ins kleinste Detail angegeben werden, damit von den Versicherern die entsprechenden Beiträge ermittelt werden können. Dies führt allerdings praktisch dazu, dass dem Kunden aus allem ein Strick gedreht werden kann. Wer bei der Gesundheitsprüfung Rückenleiden oder Kopfschmerzen angibt, bei dem werden dann Folgekrankheiten aufgrund der genannten Krankheiten strikt abgelehnt oder aber es werden hohe Risikozuschläge auf die Prämie erhoben.

Wird der Ausschluss von bestimmten Krankheiten dann vom Kunden akzeptiert, riskiert er es, dass Krankheiten in späteren Jahren vom spitzfindigen Versicherer genau auf diese besagten Krankheiten zurückgeführt werden. Unser Rat: Bezahlen Sie lieber höhere Prämien, als Ausschlüsse zu akzeptieren.

Vor allem bei kleineren Anbietern sind Ablehnungs- und Zuschlagsquoten hoch (Studie E+S Rückversicherung). Dies stellt sich bei genauerer Betrachtung für den Kunden als fatal dar; wer die Gesundheitsprüfung nicht oder nur mit Einschränkungen besteht, kommt in ein branchenweit zugängliches System und wenn er sich bei einem anderen Versicherer versichern möchte, ist er bereits abgestempelt. Wir empfehlen mehrere Angebote einzuholen.

Kommt es dann zum Abschluss und in späteren Jahren zum Ernstfall, bedeutet dies noch lange nicht, dass der Versicherer leistet. Einige Anbieter führen dann windige Argumente an, um nicht zahlen zu müssen, sei es, weil nicht alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben wurden u.ä. Bleiben Sie beharrlich und bestehen sie auf die Leistung. Die Offenlegung der persönlichen Krankheitsgeschichte bei Abschluss ist notwendig, aber bei kaum einer anderen Police agieren die Versicherer so strikt und gnadenlos, dies sollten sie beachten.

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