NEWS

............................................................................................................................................................................................................... 

KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Donnerstag 04.03.2010
Wie kann ich in die private Krankenversicherung wechseln? 

 

Die gesetzliche Unfallversicherung VBG gab bekannt, dass beruflich bedingte Auslandsaufenthalte von Arbeitnehmern auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.

Bei allen Tätigkeiten und auch auf allen Wegen, die mit der beruflichen Tätigkeit verbunden sind, sind die Arbeitnehmer während Ihres beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes versichert. Ist der entsprechende Arbeitnehmer bestimmten Gefahren während seines Auslandseinsatzes ausgesetzt, wie dies zum Beispiel der Fall in einem Krisen-, Kriegs- oder Katastrophengebiet ist, ist er auch gegen daraus resultierende Folgen inner- und außerhalb der Arbeitszeit versichert. Allerdings gilt die Versicherung nur, wenn der entsprechende Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigt ist und der Auslandsaufenthalt zeitlich befristet ist.

Sollte der Auslandsaufenthalt nicht zeitlich befristet sein, kann eine Auslandsunfallversicherung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber und/oder -nehmer sollte daher rechtzeitig bei der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft nachfragen was versichert ist und welche Versicherungen zusätzlich abgeschlossen werden sollten.

 

...............................................................................................................................................................................................................  

Weitere News zum Thema Kranken- und Unfallversicherung

Zurück zu News

Werbung

ImmobilienScout24 - Immobilie suchen, Wohnung, Haus, Grundstück mieten