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ALLGEMEIN Donnerstag 27.08.2009
Was tun bei einem Reisegepäck-, Kfz- oder Haus-Einbruchdiebstahlschaden? 

 

Lassen Sie sich Ihre Laune nicht verderben, wenn während Ihrer Urlaubsabwesenheit in Ihrem Haus eingebrochen wurde, während der Ferien Ihr Kfz geöffnet wurde oder Sie einen Reisegepäckschaden erlitten haben.

Es gibt einige Grundsätze, die Sie auf jeden Fall beachten sollten:

  • unverzügliche Meldung des Schadenfalls bei der Polizei. Das ist im Ausland durchaus mühevoll, aber da müssen Sie durch.
  • anschließend unverzügliche Meldung an Ihren Versicherer. Lassen Sie sich beim Ausfüllen der Schadenanzeige von Ihrem Agenten oder von James beraten. Sie wisssen ja, der Teufel steckt im Kleingedruckten. Diese Beratung kostet € 80,--: Sie werden sehen, diese Summe ist sehr gut investiert. Wir brauchen hierfür Ihren Versicherungsvertrag. Den können Sie uns per Kopie sowie eine kurze Schilderung des Schadenhergangs zusenden.

 

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