7. Wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen von Versicherern

Es gibt unbeschreibliche Geschichten, die amüsanten darunter sind noch harmlos, wenn Versicherer weltbewegende Neuigkeiten erst den drei größten Maklern in einer "Privatveranstaltung" vorstellen und dann in einem zweiten Schritt dem Rest der Maklerschaft. Es geht um substantielle Themen wie:

  • Mehr-Courtage, wenn im Industriesegment 15 % üblich sind, dann gibt es einige, die 17,5 % erhalten.
  • Overrider
  • Contingent Fee
  • Bürokostenzuschlag
  • Rahmenverträge mit Sonderkonditionen, die andere Marktteilnehmer ausschließen
  • Verneigen vor der "Marktmacht" der großen Brokerketten
  • Bevorzugung im Schadenfall

Damit wir uns hier nicht missverstehen, wenn ein Versicherungsmakler eine grandiose neue Idee hat, die zu einem neuen Produkt eines Versicherers Y führt, dann sei ihm der Erfolg auch mehr als gegönnt. Es kann allerdings nicht sein, dass über eine Rahmenvereinbarung alle anderen von diesem Produkt ausgeschlossen werden. Der Versicherer ist schließlich keine Privatveranstaltung für einen Versicherungsmakler.

Das Problem lässt sich einfach lösen, indem der Versicherer das Produkt allen Maklern gleichzeitig anbietet und der Ideengeber eine Super-Provision erhält. Das ist fair.

Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen mitteilen. Sie werden anonym oder mit Namenserwähnung des Versicherers, ganz wie Sie es möchten, kommuniziert und auch an die Maklerverbände geschickt.

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