5. Versicherungprogramm

Wie funktioniert ein Versicherungsprogramm?

Hierunter versteht man das geordnete Zusammenspiel von mehreren Versicherungsverträgen, wobei eine Police als Hauptvertrag fungiert und für die Tochterfirmen lokale Grundpolicen ausgestellt werden - siehe Abbildung: Strukturelemente eines Versicherungsprogramms.

Der Versicherungsschutz wird durch den Hauptvertrag definiert, in dem die Versicherungsbedingungen für alle Länder einheitlich und weitergehender sind, als dies in den lokalen Policen üblich bzw. möglich ist. Der Hauptvertrag wird in dem Land ausgestellt, von dem aus das Versicherungsprogramm gesteuert wird - in der Regel das Land, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat. Um die notwendigen Dienstleistungen - Vertragsbearbeitung, Schadenregulierung etc. - zu garantieren, werden in den Ländern, in denen sich Tochtergesellschaften befinden, lokale Grundpolicen dokumentiert, um den Service vor Ort zu gewährleisten. Damit wird erreicht, dass lokaler Versicherungsschutz gemäß den Landesgesetzen bei steuerlich wirksamer, lokaler Prämienerhebung geboten wird.

Der Hauptvertrag wiederum stellt eine Summen- und Konditionsdifferenzversicherung zu den lokalen Policen zur Verfügung. Ein Schaden, der über eine Grundpolice nicht versichert ist - z.B. Umweltschaden -, wird so erfassbar - Konditionsdifferenzversicherung. Sind die lokalen Deckungssummen in einem Schadenfall nicht ausreichend, dann stellt der Hauptvertrag seine Summen zur Verfügung. Er wirkt als Summendifferenzversicherung.

Wenn die lokalen Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung durch mehrere Schäden aufgebraucht sind, greift der Hauptvertrag von Null ab - drop-down-Regelung. In den Hauptvertrag kann eine umgekehrte Konditionsdifferenzregelung aufgenommen werden. Damit werden für Klauseln, die lokal, aber nicht im Hauptvertrag gedeckt sind, z.B. Tätigkeitsschäden, die Deckungssummen aufgestockt.

Die Prämie für ein internationales Versicherungsprogramm läuft bei einem Versicherer zusammen, der das Programm steuert. Folglich kann die Muttergesellschaft festlegen, welche Prämienanteile in welchen Ländern erhoben werden sollen. Dabei können auch steuerliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Selbstverständlich kann die auf den Hauptvertrag entfallende Prämie auch über andere Mechanismen - z.B. konzerninterne Verrechnungstitel - den Tochtergesellschaften belastet werden.

Wenn Entschädigungen nicht lokal ausgezahlt werden sollen, bzw. nicht ausgezahlt werden können - z.B. weil die Devisen eines Landes bewirtschaftet werden - erhält die Muttergesellschaft die Entschädigung in Euro oder Schweizer Franken.

Vorteile

  • Vereinheitlichung des Versicherungsschutzes
  • Reduzierung der Prämienkosten
  • Kontrolle und Transparenz
  • Der Kunde, aber auch Sie als Makler, hat jederzeit einen weltweiten Überblick über den Versicherungsschutz, die Kosten zur Abdeckung der lokalen Gefahren sowie ein Regulativ für eine eventuelle Beteiligung an den eigenen Risiken - weltweite Selbstbeteiligung
  • Die Muttergesellschaft hat einen denkbar geringen Administrationssaufwand, da sie nur einen Ansprechpartner hat, mit dem jede Frage zu Struktur und Inhalt des Programms abschließend besprochen werden kann

Voraussetzungen

Einige Mindestvoraussetzungen müssen erfüllt sein, um das reibungslose Funktionieren eines Versicherungsprogramms zu gewährleisten:

  • Es bedarf eines international tätigen Versicherers, der durch eigene Gesellschaften oder Kooperationspartner lokale Policen ausstellen kann.
  • Die Muttergesellschaft muss sicherstellen, dass die Konzerntöchter die Anweisung, das Versicherungspaket zu akzeptieren, befolgten.
  • Alle mit der Organisation, Durchführung und Verwaltung der Versicherungsprogramme zusammenhängenden Aufgaben werden üblicherweise von einem international tätigen Makler übernommen, der entweder mit den bestehenden Versicherungsmaklern zusammenarbeitet oder seine Kooperationspartner einschaltet. Selbstverständlich kann die Muttergesellschaft diese Tätigkeiten übernehmen; die Praxis zeigt jedoch, dass eine neutrale Instanz in Form eines Brokers auch psychologische Probleme im Zusammenspiel zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft wirkungsvoller bewältigen kann als der Versicherungssachbearbeiter oder die Versicherungsabteilung.

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