6. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht sind Versicherungsvermittler ab dem 22.05.2007 dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermögensschaden-haftpflichtversicherung wird somit für Versicherungsvermittler, die Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB sind, künftig vom Grundsatz her europaweit Pflicht.
6.1 Unterscheidung zwischen Einfirmen- und Mehrfachvertretern
6.3 Konsequenzen der Rechtssprechung für Einfirmen- und "unechte" Mehrfachvertreter
6.4 Versicherungspflicht für den "echten" Mehrfachvertreter und Versicherungsmakler
6.5 Worauf ist beim Abschluss der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu achten?
6.6 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der Schweiz
6.7 Marktübersicht Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Deutschland
