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Start > Kategorien > Versicherungsmakler > Wie reduziere ich meine Haftung? > 6. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
 
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6. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht sind Versicherungsvermittler ab dem 22.05.2007 dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermögensschaden-haftpflichtversicherung wird somit für Versicherungsvermittler, die Handelsvertreter im Sinne der §§ 84 ff. HGB sind, künftig vom Grundsatz her europaweit Pflicht. 

6.1 Unterscheidung zwischen Einfirmen- und Mehrfachvertretern

6.2 Ausnahme von der Nachweispflicht einer Vermögensschadenhaftpflicht für Einfirmen- und "unechte" Mehrfachvertreter

6.3 Konsequenzen der Rechtssprechung für Einfirmen- und "unechte" Mehrfachvertreter

6.4 Versicherungspflicht für den "echten" Mehrfachvertreter und Versicherungsmakler

6.5 Worauf ist beim Abschluss der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu achten?

6.6 Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in der Schweiz

6.7 Marktübersicht Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Deutschland

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