4. Risikoüberprüfung pro Jahr

Es gibt ein paar lästige Arbeiten, mit denen Sie, in der Regel mit Beginn des neuen Versicherungsjahres, Ihre Kunden quälen müssen. Bitte nehmen Sie diese Pflichten ernst, da bei Nichtbeachtung der Versicherungsschutz Ihrer Kunden durchaus gefährdet ist, z.B. durch:

  • Gefahrerhöhende Umstände, die die Betriebstätigkeit insofern betreffen, dass sich daraus ein höheres Risiko ergibt. Der Versicherer muss davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Folge daraus ist, dass er eventuell die Prämie erhöhen oder sonstige Auflagen machen wird. Wenn Sie gefahrerhöhende Umstände nicht melden, darf der Versicherer den Schadenfall ablehnen.
  • Unterversicherung
  • Aktualisierung der Versicherungssummen: Dies ist ein Selbstgänger, da Zu- und Abgänge des Anlage- und Umlaufvermögens aktualisiert werden.
  • Überprüfung der Deckungssummen
  • Überprüfung von Produkthaftpflichtrisiken: Wenn Ihr Kunde auf einmal an Automobil- oder Flugzeughersteller liefert, ist das ein beträchtlich anderes Risiko und muss zusätzlich versichert werden.

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